Rechtsprechung
   AG Ulm, 07.08.2006 - 3 C 329/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,45114
AG Ulm, 07.08.2006 - 3 C 329/06 (https://dejure.org/2006,45114)
AG Ulm, Entscheidung vom 07.08.2006 - 3 C 329/06 (https://dejure.org/2006,45114)
AG Ulm, Entscheidung vom 07. August 2006 - 3 C 329/06 (https://dejure.org/2006,45114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,45114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Klage des Vermieters auf künftige Räumung bei Schweigen des Mieters auf die Aufforderung zur Bestätigung der rechtzeitigen Räumung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine künftige Räumung von Wohnraum nach der Kündigung des Mietverhältnisses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 10.06.1983 - 9 REMiet 1/83

    Räumungsklage; Widerspruchsfrist; Zulässigkeit der Räumungsklage; Erleichterte

    Auszug aus AG Ulm, 07.08.2006 - 3 C 329/06
    Abgesehen davon, ob die Frist zur Stellungnahme auf das Schreiben vom 08.02.2006 im Hinblick auf die Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.03.2006 nicht zu kurz gesetzt worden ist, gibt ein Mieter dann nicht Anlass zur Klageerhebung, wenn er lediglich schweigt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1984, S. 2953; AG Köln, Urteil vom 12.05.1976, Az. 154 C 3915/75; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO-Kommentar, 60. Aufl., § 259 ZPO, Randnr. 7).
  • LG Köln, 03.03.1995 - 10 T 35/95
    Auszug aus AG Ulm, 07.08.2006 - 3 C 329/06
    Kann selbst bei einem vorsorglichen Widerspruch gegen eine Kündigung wegen Schwierigkeiten bei der Wohnraumbeschaffung eine Besorgnis zu einem nicht rechtzeitigen Auszug festgestellt werden (vgl. LG Köln, NJW-RR 1996, 778), kann im vorliegenden Fall, bei dem die Beklagten sich vorgerichtlich nicht gegen die Kündigung gewährt haben, nichts anderes gelten.
  • AG Köln, 12.05.1976 - 154 C 3915/75
    Auszug aus AG Ulm, 07.08.2006 - 3 C 329/06
    Abgesehen davon, ob die Frist zur Stellungnahme auf das Schreiben vom 08.02.2006 im Hinblick auf die Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.03.2006 nicht zu kurz gesetzt worden ist, gibt ein Mieter dann nicht Anlass zur Klageerhebung, wenn er lediglich schweigt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1984, S. 2953; AG Köln, Urteil vom 12.05.1976, Az. 154 C 3915/75; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO-Kommentar, 60. Aufl., § 259 ZPO, Randnr. 7).
  • BGH, 25.10.2022 - VIII ZB 58/21

    Klage auf künftige Wohnungsräumung: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

    Hingegen genüge es für die Annahme einer Besorgnis im Sinne der Vorschrift nicht, wenn der Mieter den Vermieter - im Rahmen eines Widerspruchs gegen die Kündigung oder auf andere Weise - auf Schwierigkeiten bei der Suche nach Ersatzwohnraum hinweise (vgl. für den pauschalen oder vorsorglichen Hinweis OLG Karlsruhe, WuM 1983, 253, 254; LG Köln, WuM 1993, 542; NJW-RR 1996, 778; AG Ulm, Beschluss vom 7. August 2006 - 3 C 329/06, juris Rn. 4 [obiter dictum]; AG Köln, Urteil vom 12. März 2008 - 203 C 515/07, juris Rn. 18; AG Pforzheim, Urteil vom 9. November 2016 - 3 C 129/16, juris Rn. 19; LG Kempten, NJW-RR 1993, 1101; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht